Streitig ist die Änderung bestandskräftiger Bescheide.
Die Klägerin ist mit Vertrag vom 8.12.1989 gegründet worden. Gegenstand des Unternehmens ist die Entwicklung, Planung und Realisierung eines Franchise-Systems zur leistungsgerechten Versorgung mit Mitteln der Alltags- und Krankenpflege, Rehabilitation und sonstiger arttypischer Handelsware. Das Stammkapital betrug bei Gründung 100.000 DM und ist zwischenzeitlich erhöht worden auf 348.000 DM. An dem Kapital sind die O GmbH mit 40.000 DM und weitere 75 Gesellschafter - vornehmlich Orthopädie-Mechanikermeister als Inhaber von Sanitätshäusern - mit einem Anteil von je 4.000 DM beteiligt. Bei den verbleibenden Anteilen in Höhe von 8.000 DM handelt es sich um eingezogene Anteile. Die O GmbH hat im Februar 1997 Anteile von je 4.000 DM an 3 neu eingetretene Gesellschafter abgetreten.
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