Der Kläger nahm an der schriftlichen Steuerberaterprüfung 2003 - seine erste Wiederholungsprüfung - teil. Die von ihm gefertigten Aufsichtsarbeiten wurden unter Verwendung von Musterlösungen mit Bewertungsvorschlägen wie folgt bewertet (erreichbare Punktzahl jeweils 100):
1. Verfahrensrecht und andere Steuerrechtsgebiete:Note 4,5
2. Steuern vom Einkommen und Ertrag:Note 5
3. Buchführung und Bilanzwesen: Note 5
Gesamtnote 4,83
In Hamburg bestanden von den 436 Kandidaten, die die schriftliche Prüfung ablegten, 253 (58%) die Steuerberaterprüfung 2003 nicht. An der schriftlichen Prüfung hatten 121 Kandidaten teilgenommen, die sich - wie der Kläger - im zweiten Versuch befanden. Von diesen bestanden 47,9% die schriftliche Prüfung nicht. Wegen weiterer Einzelheiten wird auf die Aufstellungen der Beklagten über die Ergebnisse der Steuerberaterprüfungen Hamburg für 1999 bis 2003 (Blatt 99 FG-Akte), über die Ergebnisse der Steuerberaterprüfung 2003 in allen Bundesländern (Blatt 97 FG-Akte) und über die Aufgliederung der Rücktritte während der Steuerberaterprüfungen 1994 - 2004 (Blatt 179 FG-Akte) Bezug genommen.
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