Streitig ist, ob Aufwendungen für einen Spanisch-Sprachkurs in Mexiko als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit geltend gemacht werden können. Der Kläger ist als Steward bei der Fluggesellschaft angestellt und strebt eigenen Angaben nach die Position des Chefstewards (Purser) an. Das Anforderungsprofil setzt neben Englisch eine weitere Fremdsprache voraus. Im Streitjahr 2005 erzielte der Kläger Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.
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