FG Nürnberg - Urteil vom 17.03.2022
4 K 355/21
Normen:
EStG § 34 Abs. 2 Nr. 1;

Zuordnung des Veräußerungsgewinns aus dem Wegfall eines negativen Kapitalkontos

FG Nürnberg, Urteil vom 17.03.2022 - Aktenzeichen 4 K 355/21

DRsp Nr. 2022/8326

Zuordnung des Veräußerungsgewinns aus dem Wegfall eines negativen Kapitalkontos

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen.

3.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

EStG § 34 Abs. 2 Nr. 1;

Tatbestand

Strittig ist die Zuordnung des Veräußerungsgewinns aus dem Wegfall eines negativen Kapitalkontos im Rahmen der Einkünfte des Insolvenzschuldners als Kommanditist einer GmbH & Co. KG zu der Zeit vor oder nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens.

Der Insolvenzschuldner, Herr B , war im Streitjahr 2017 als Kommanditist an der C GmbH & Co. KG (im Folgenden: GmbH & Co. KG) beteiligt.

Über sein Vermögen wurde am 12.09.2017 vor dem Amtsgericht Stadt 1 (Az.: IN XXX /17) das Insolvenzverfahren eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wurde der Kläger, Herr Rechtsanwalt A , bestellt.

Die GmbH & Co. KG bestand fort und war nicht insolvent. § 13 des Gesellschaftsvertrages sah zwar die Möglichkeit des Ausschlusses eines insolventen Gesellschafters, jedoch diesbezüglich keinen Automatismus vor. Ein entsprechender Gesellschafterbeschluss wurde nicht gefasst, so dass die Beteiligung weiter bestand und Teil der Insolvenzmasse wurde. Die Kommanditbeteiligung wurde am 27.04.2018 aus der Insolvenzmasse freigegeben.