FG Bremen - Urteil vom 18.03.2004
1 K 388/02 (3)
Normen:
EStG § 15 Abs. 1 S 1 Nr. 2 § 4 Abs. 4, Abs. 1 § 5 Abs. 1 ; EStG § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 ; EStG § 4 Abs. 4 ; EStG § 4 Abs. 1 ; EStG § 5 Abs. 1 ;

Zuordnung einer Bürgschaftsverbindlichkeit zum notwendigen bzw. gewillkürten Sonderbetriebsvermögen

FG Bremen, Urteil vom 18.03.2004 - Aktenzeichen 1 K 388/02 (3)

DRsp Nr. 2004/10291

Zuordnung einer Bürgschaftsverbindlichkeit zum notwendigen bzw. gewillkürten Sonderbetriebsvermögen

1. Zahlungen aus der Inanspruchnahme einer vom Kommanditisten zugunsten einer GmbH eingegangenen Bürgschaft mindern den festzustellenden Gewinn der KG nicht als Sonderbetriebsausgabe, wenn der Kommanditist weder unmittelbar noch mittelbar an der GmbH beteiligt ist, da die 51 %-ige Beteiligung der KG an der GmbH dem notwendigen Betriebsvermögen zuzurechnen ist und es an dem für die Annahme notwendigen Sonderbetriebsvermögens II nötigen unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang mit Wirtschaftsgütern des aktiven Sonderbetriebsvermögens oder mit Verbindlichkeiten der KG fehlt. 2. Allein enge wirtschaftliche Verbindungen zwischen der KG und der GmbH reichen für die Zuweisung der Bürgschaftsverbindlichkeit zum Sonderbetriebsvermögen nicht aus. 3. Die Zuordnung zum gewillkürten Sonderbetriebsvermögen setzt einen zeitnahen, eindeutigen, nach außen manifestierten Widmungsakt voraus.

Normenkette:

EStG § 15 Abs. 1 S 1 Nr. 2 § 4 Abs. 4, Abs. 1 § 5 Abs. 1 ; EStG § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 ; EStG § 4 Abs. 4 ; EStG § 4 Abs. 1 ; EStG § 5 Abs. 1 ;

Tatbestand: