BFH - Urteil vom 30.06.1999
II R 64/97
Normen:
BewG § 19 Abs. 3 Nr. 1 b ;
Fundstellen:
BFH/NV 2000, 173

Zuordnung eines Grundstücks zu einem Gewerbebetrieb

BFH, Urteil vom 30.06.1999 - Aktenzeichen II R 64/97

DRsp Nr. 2000/754

Zuordnung eines Grundstücks zu einem Gewerbebetrieb

1. Im Regelfall gehören die Betriebsgrundstücke zum Betrieb desjenigen, dem sie zuzurechnen sind. 2. Für diesen Regelfall enthalten die Feststellungsbescheide konkludent auch die Feststellung, dass das Grundstück zum Betrieb des Zurechnungsadressaten gehört. 3. Einer ausdrücklichen Feststellung, zu welchem Betrieb ein Grundstück gehört, bedarf es nur dann, wenn derjenige, dem das jeweilige Grundstück zuzurechnen ist, mehrere Betriebe hat oder das Grundstück zum Betrieb eines Dritten gehört.

Normenkette:

BewG § 19 Abs. 3 Nr. 1 b ;

Gründe: