FG München - Urteil vom 20.03.2009
10 K 2702/08
Normen:
EStG § 4 Abs. 4; EStG § 7 Abs. 6; EStG § 13; HGB § 255 Abs. 2 S. 1;

Zuordnung eines Kiesvorkommens zum land- und forstwirtschaftlichen Betriebsvermögen

FG München, Urteil vom 20.03.2009 - Aktenzeichen 10 K 2702/08

DRsp Nr. 2009/17553

Zuordnung eines Kiesvorkommens zum land- und forstwirtschaftlichen Betriebsvermögen

Stellt ein als Wirtschaftsgut verselbständigter Bodenschatz (Kiesvorkommen) mangels Verwertung im land- und forstwirtschaftlichen Betrieb kein notwendiges Betriebsvermögen und mangels sonstiger eindeutiger sachlicher Beziehung zum Betrieb auch kein gewillkürtes Betriebsvermögen des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs dar, können die im Zusammenhang mit der Aufbereitung des Grundstücks zum Kiesabbau und mit der Erlangung des Fahrtrechts zum Kiesvorkommen entstandenen Aufwendungen nicht als Betriebsausgaben bei den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft geltend gemacht werden.

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Normenkette:

EStG § 4 Abs. 4; EStG § 7 Abs. 6; EStG § 13; HGB § 255 Abs. 2 S. 1;

Tatbestand:

I.