Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Halle vom 19. Mai 2015 wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Kosten der Beigeladenen sind nicht zu erstatten.
Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 5.563,11 EUR festgesetzt. Die Revision wird zugelassen.
Die Beteiligten streiten um eine Beitragsnachforderung der Beklagten, die auf vom Kläger übernommenen Kosten der Berufshaftpflichtversicherung für die beigeladenen Rechtsanwälte zu 11. bis 16. beruht.
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