Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt vom 11. März 2020 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt zwei Drittel, der Kläger ein Drittel der Kosten des Rechtsstreits in allen Rechtszügen mit Ausnahme der Kosten der Beigeladenen.
Der Streitwert für das Revisionsverfahren wird auf 5563,11 Euro festgesetzt.
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