FG München - Urteil vom 10.10.2006
6 K 4301/04
Normen:
EStG § 15 Abs. 2 ;

Zuordnung von Grundstücksobjekten zu den gewerblichen Einkünften

FG München, Urteil vom 10.10.2006 - Aktenzeichen 6 K 4301/04

DRsp Nr. 2007/238

Zuordnung von Grundstücksobjekten zu den gewerblichen Einkünften

Die Grenze von der privaten Vermögensverwaltung zum Gewerbebetrieb wird überschritten, wenn nach dem Gesamtbild der Betätigung und unter Berücksichtigung der Verkehrsauffassung die Ausnutzung substantieller Vermögenswerte durch Umschichtung gegenüber der Nutzung von Grundbesitz im Sinne einer Fruchtziehung aus zu erhaltenden Substanzwerten entscheidend in den Vordergrund tritt.

Normenkette:

EStG § 15 Abs. 2 ;

Tatbestand:

I.

Streitig ist, die Zuordnung von Grundstücksobjekten zu den gewerblichen Einkünften des Klägers.

Bei den Klägern handelt es sich um zusammenveranlagte Ehegatten. Der Kläger erzielte in allen Streitjahren (1993 - 1995) - neben anderen, unstreitigen, Einkünften - gewerbliche Einkünfte als Einzelunternehmer aus einem Baugeschäft und Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.

Die Kläger wurden zunächst auf der Grundlage der eingereichten Einkommensteuererklärungen veranlagt, die Einkommensteuerbescheide ergingen jeweils unter dem Vorbehalt der Nachprüfung. Die Einkommensteuerfestsetzungen für die Streitjahre beinhalteten - unter anderem - folgende Einkünfte des Klägers:

1993

1994

1995

Einkünfte aus Gewerbebetrieb:

421.788

410.873

326.660

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung:

-25.986

13.681

-41.280

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