FG Hamburg - Urteil vom 13.09.2002
VI 163/01
Normen:
AO § 162 ; EStG § 4 ; EStG § 15 ;
Fundstellen:
EFG 2003, 957

Zuordnung von Sonderbetriebsausgaben

FG Hamburg, Urteil vom 13.09.2002 - Aktenzeichen VI 163/01

DRsp Nr. 2003/8224

Zuordnung von Sonderbetriebsausgaben

Schätzung des Zuordnungsmaßstabes für Sonderbetriebsausgaben.

Normenkette:

AO § 162 ; EStG § 4 ; EStG § 15 ;

Tatbestand:

Streitig ist der Sonderbetriebsausgabenabzug für die Verwaltung der Beteiligung des Klägers, der von ihm durch eine auf Schätzung beruhende Zuordnung von Betriebsausgaben ermittelt wurde.

Der ... Kläger ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, beschränkte sich aber weitgehend auf die Verwaltung seines umfangreichen Vermögens. Für die Streitjahre liegt ein Bericht des Finanzamtes für Großbetriebsprüfung Wuppertal vom 7. Oktober 1999 vor. Der Kläger hat danach Einkünfte aus Gewerbebetrieb (im Streitjahr - 1996 - ca. minus 1,1 Mio. DM), aus selbständiger Arbeit (8.013 DM), aus nichtselbständiger Arbeit (3.400 DM), aus Kapitalvermögen (ca. 1,9 Mio. DM), aus Vermietung und Verpachtung (ca. minus 637 TDM) und sonstige Einkünfte (ca. 14 TDM) bezogen. Das für vermögensteuerliche Zwecke nach den Vorschriften des Bewertungsgesetzes ermittelte Rohvermögen betrug am 1.1.1996 ca. ... Mio. DM.