Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens tragen die Kläger.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitig ist die disquotale Zuordnung von Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung einer Eigentümergemeinschaft.
Der Kläger zu 2. ist Eigentümer des Grundstücks L in .... Für den Kläger zu 1. ist ein Vorbehaltsnießbrauch auf Lebenszeit an der Hälfte des Grundstücks bestellt. Auf dem Grundstück befindet sich ein Gebäude mit vier Wohneinheiten, die vermietet sind. Der Kläger zu 1. ist mehr als 90 Jahre alt und leidet unter Demenz. Er ist der Vater des Klägers zu 2. und wohnt in .... Der Kläger zu 2. wohnt in ....
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