Streitig ist die Höhe der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (V und V).
Die Kläger sind Eheleute, die zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden. Der Kläger bezog im Streitjahr 1999 Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Daneben war er als Diplomingenieur selbständig tätig. Des Weiteren erzielte er Einkünfte aus Kapitalvermögen sowie Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Die Klägerin war als kaufmännische Angestellte nichtselbständig tätig. Aus der Vermietung u.a. des Anwesens T-Straße in F (Landkreis F) erzielte sie Einkünfte aus V und V.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|