FG München - Urteil vom 28.08.2001
13 K 4612/99
Normen:
AO § 173 Abs. 1 Nr. 2 ; AO § 162 ;

Zur Änderung eines bestandskräftigen Schätzungsbescheids bei nachträglicher Abgabe der Steuererklärung; Einkommensteuer 1993

FG München, Urteil vom 28.08.2001 - Aktenzeichen 13 K 4612/99

DRsp Nr. 2002/1085

Zur Änderung eines bestandskräftigen Schätzungsbescheids bei nachträglicher Abgabe der Steuererklärung; Einkommensteuer 1993

Ein grobes Verschulden am nachträglichen Bekanntwerden iS des § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO kann vorliegen, wenn der Steuerpflichtige trotz gesetzlicher Verpflichtung und behördlicher Aufforderungen eine Steuererklärung nicht rechtzeitig abgibt. 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Verfahrens werden dem Kläger auferlegt.

Normenkette:

AO § 173 Abs. 1 Nr. 2 ; AO § 162 ;

Entscheidungsgründe:

I.

Der Kläger (Kl) erzielte im Streitjahr 1993 Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und sonstige Einkünfte.