FG Hamburg - Urteil vom 24.07.2001
I 203/99
Normen:
EStG § 32 Abs. 4 Nr. 2a ;

Zur Anerkennung eines Au-Pair-Aufenthalts als Berufsausbildung

FG Hamburg, Urteil vom 24.07.2001 - Aktenzeichen I 203/99

DRsp Nr. 2002/1014

Zur Anerkennung eines Au-Pair-Aufenthalts als Berufsausbildung

Ein Au-Pair-Aufenthalt kann regelmäßig nur dann als Berufsausbildung anerkannt werden, wenn er von einem zeitlich ins Gewicht fallenden systematischen Sprachunterricht begleitet wird.

Normenkette:

EStG § 32 Abs. 4 Nr. 2a ;

Tatbestand:

Streitig ist die Kindergeldberechtigung während eines Au-Pair-Aufenthalts des Kindes in den USA.