FG Niedersachsen - Urteil vom 06.05.1999
XI 679/97
Fundstellen:
EFG 1999, 1015

Zur Arbeitnehmereigenschaft der Verteiler kostenloser Anzeigenblätter

FG Niedersachsen, Urteil vom 06.05.1999 - Aktenzeichen XI 679/97

DRsp Nr. 1999/10537

Zur Arbeitnehmereigenschaft der Verteiler kostenloser Anzeigenblätter

1. Zusteller von Anzeigenblättern sowie Kontrolleure, die die ordnungsgemäße Zustellung überwachen, sind grundsätzlich als Arbeitnehmer und nicht als Selbständige zu betrachten. Denn nach dem Gesamtbild der Verhältnisse führen sie nur einfache Tätigkeiten aus, bei denen keine eigene Initiative entfaltet wird und Weisungsgebundenheit die Regel ist. 2. Zusteller und Kontrolleure tragen kein Unternehmerrisiko sondern lediglich ein allgemeines Arbeitnehmerrisiko ( ohne Arbeit kein Lohn ).

Tatbestand

Streitig ist, ob die Zusteller von Anzeigenblättern sowie die Kontrolleure, die die ordnungsgemäße Zustellung überwachen, Arbeitnehmer der Klägerin sind.