I.
Streitig ist im Einspruchsverfahren, ob der Antragsgegner (das Finanzamt -FA-) eine Investitionszulage (InvZul) nach dem Investitionszulagengesetz (InvZulG) 1996 zu Recht zurückfordert.
Wegen des Sachverhalts im Einzelnen wird auf die Akten und die von den Beteiligten eingereichten Schriftsätze Bezug genommen.
Der Antragsteller (ASt) beantragt die Aussetzung der Vollziehung des Bescheids vom 8. Dezember 2000 i.H.v. 45.420 DM wegen ernstlicher Zweifel an dessen Rechtmäßigkeit.
Das FA beantragt die Ablehnung des Antrags.
II.
Der Antrag ist unbegründet.
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