Streitig ist, ob bei der Festsetzung der Vermögensteuer (VSt) Steuererstattungsansprüche zu berücksichtigen sind, die aus nach dem Stichtag erlassenen Änderungsbescheiden resultieren.
Die Klägerin ist Rechtsnachfolgerin der Eheleute E, die längstlebende Frau E ist am ... 1998 verstorben.
Durch Erlass von Änderungsbescheiden kam es für die Veranlagungszeiträume 1989 bis 1994 zu erheblichen Einkommensteuererstattungen zugunsten der Rechtsvorgänger der Klägerin. Die geänderten Einkommensteuerbescheide ergingen für 1990 am 22. 10. 1996, für 1989 und 1991 am 11. 11. 1996 und für 1992, 1993 und 1994 am 7. 1. 1997. Sie führten für 1989 bis 1992 zu Erstattungen von insgesamt DM 496.181,00 und für 1989 bis 1994 von insgesamt DM 981.022,00.
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