Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob bei der Einheitsbewertung des Betriebsvermögens auf den 1.1.1984 die rechnungsmäßigen Abschlusskosten für Lebensversicherungsverträge als Aktivwert (... Mio. DM) und die in den Rückstellungen für Beitragsrückerstattungen enthaltenen verbindlich festgelegten (gebundenen) Beitragsüberschussanteile nur mit 90 v.H. des ermittelten Überschussbetrages statt mit 100 v.H. (Differenz von ... Mio. DM) passiviert werden dürfen.
Die Klägerin ist ein Versicherungsunternehmen, das u.a. Kapitallebensversicherungsverträge abschließt. Sie unterliegt der Aufsicht des Bundesamtes für das Versicherungswesen (
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