FG Hessen - Urteil vom 15.07.2015
4 K 2484/13
Normen:
KStG § 8b Abs. 3; InvStG § 8 Abs. 1 S. 1;

Zur Berücksichtigung von auf Dollar-Basis erzielten Investmentfonds-Aktiengewinnen; Währungsverluste

FG Hessen, Urteil vom 15.07.2015 - Aktenzeichen 4 K 2484/13

DRsp Nr. 2015/20075

Zur Berücksichtigung von auf Dollar-Basis erzielten Investmentfonds-Aktiengewinnen; Währungsverluste

Soweit Währungsverluste bei Anlagen in Investmentfonds auf Fremdwährungsbasis im Zusammenhang mit Aktiengewinnen stehen, sind diese den jeweiligen Aktien zuzuordnen und als Bewertungseinheit zu betrachten. Sie sind bei Steuerfreiheit der Aktiengewinne nicht steuermindernd zu berücksichtigen. Währungsverluste sind als wertbestimmender Faktor in die Teilwertbestimmung von Aktien mit einzubeziehen. Das deutsche Recht kennt keinen Grundsatz, wonach bei der Veräußerung von im fremden Währungsraum erworbenen Wirtschaftsgütern anfallende Währungsgewinne als eigenständige Einkunftsart zu ermitteln und unabhängig von den Einkünften aus der Veräußerung des Wirtschaftsgutes steuerlich zu berücksichtigen sind.