Streitig ist, in welcher Höhe Aufwendungen für das Waschen für Berufskleidung als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zu berücksichtigen sind.
Die klagenden Eheleute werden zusammen veranlagt. Sie wohnen mit ihren zwei Kindern in ... Der Kläger erzielt als Polizist bei der Wasserschutzpolizei Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit.
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