Streitig ist, ob Aufwendungen eines Arztes für die Teilnahme an einem Kongress auf Teneriffa im Rahmen der Gewinnfeststellung einer Gemeinschaftspraxis als Sonderbetriebsausgaben anzuerkennen sind.
Die Kläger sind Ärzte, der Kläger ... ist auch Facharzt für innere Medizin. Im Streitjahr 1995 betrieben die Kläger (seit dem 1. Oktober 1992) in ... eine ärztliche Gemeinschaftspraxis in der Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts - GbR -; dabei stand die Geschäftsführung beiden Klägern als Gesellschaftern der GbR gemeinschaftlich zu.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|