FG Düsseldorf - Urteil vom 29.02.2012
7 K 4364/10 L
Normen:
EStG § 3 Nr. 26;
Fundstellen:
DStRE 2012, 1361

Zur Beurteilung einer Tätigkeit als nebenberuflich i. S. d. § 3 Nr. 26 EStG

FG Düsseldorf, Urteil vom 29.02.2012 - Aktenzeichen 7 K 4364/10 L

DRsp Nr. 2012/14169

Zur Beurteilung einer Tätigkeit als „nebenberuflich” i. S. d. § 3 Nr. 26 EStG

Hauptberuflich für die Betreuung von Kindern an einer offenen Ganztagsschule beschäftigte Arbeitnehmer, die zusätzlich zu der nach dem Anstellungsvertrag geschuldeten „normalen” Betreuung der Kinder aufgrund einer gesonderten Vereinbarung mit demselben Arbeitgeber für besondere Projekte und Arbeitsgemeinschaften am Nachmittag eingesetzt werden, üben insoweit keine die Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 26 EStG ausschließende gleichartige Tätigkeit aus.

Tenor

Der Nachforderungsbescheid vom 25.01.2010 und die Einspruchsentscheidung vom 08.11.2010 werden aufgehoben.

Die Kosten des Rechtsstreits hat der Beklagte zu tragen.

Normenkette:

EStG § 3 Nr. 26;

Tatbestand: