FG Köln - Senatsurteil vom 18.06.2002
8 k 8182/97
Normen:
EStG § 7 ; EStG § 9 Abs. 1 ; EStG § 9 Abs. 1 S 1 ; HGB § 255 Abs. 2 ; HGB § 255 Abs. 2 S 1 ;

Zur Einbeziehung von Gartenbaumaßnahmen in die Kosten einer Sanierung auf Raten

FG Köln, Senatsurteil vom 18.06.2002 - Aktenzeichen 8 k 8182/97

DRsp Nr. 2002/17122

Zur Einbeziehung von Gartenbaumaßnahmen in die Kosten einer Sanierung "auf Raten"

Aufwendungen für Gartenbaumaßnahmen stellen Herstellungskosten dar, wenn sie Teil eines Maßnahmenbündels sind, das sich als einheitlich geplante Maßnahme einer Gebäudesanierung - beginnend im Innenbereich und abschließend im Außenbereich - darstellt.

Normenkette:

EStG § 7 ; EStG § 9 Abs. 1 ; EStG § 9 Abs. 1 S 1 ; HGB § 255 Abs. 2 ; HGB § 255 Abs. 2 S 1 ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten inzwischen nur noch über die Frage, ob Aufwendungen der Kläger in Bezug auf das Objekt ... in ... als sofort abzugsfähige Erhaltungsaufwendungen oder als anschaffungsnaher Aufwand zu behandeln sind.

Die Kläger sind zu je 1/2 Beteiligte an einer Grundstücksgemeinschaft und erzielten im Streitjahr - 1994 - Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung aus diversen Objekten.

Am 18. Dezember 1990 erwarben die Kläger das Objekt ... in ... zu einem Gesamtkaufpreis in Höhe von 105.000 DM. Das Grundstück hat eine Größe von 443 qm; das aufstehende Gebäude bestand bei Erwerb aus 2 Wohnungen mit je 59 qm. Der Kaufpreis entfiel zu 63.792 DM auf den Grund und Boden und zu 41.208 DM auf das Gebäude.

Nach dem Erwerb führten die Kläger am Gebäude umfangreiche Arbeiten durch: