A.
Der Kläger macht als Insolvenzverwalter über das Vermögen der S.GmbH (vormals S. D. GmbH; nachfolgend als Gemeinschuldnerin bezeichnet) Ansprüche gegen den Beklagten als Geschäftsführer wegen Zahlungen nach Eintritt der Konkursreife der Gemeinschuldnerin geltend.
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