I.
Streitig ist, ob und in welcher Höhe der Kläger in den Streitjahren (1996 - 1998) Einkünfte erzielte und wie sich dies auf die Gewerbesteuer und die Umsatzsteuer auswirkt.
Mit seinen Einkommensteuererklärungen für die Streitjahre erklärte der Kläger neben - unstreitigen - Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung und aus Gewerbebetrieb.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|