FG Hamburg - Gerichtsbescheid vom 15.05.2003
II 123/02
Normen:
EStG § 32 Abs. 7 ;
Fundstellen:
DStRE 2003, 1156
EFG 2003, 1619

Zur Frage der Anerkennung eines (zweiten) Haushaltsfreibetrages nach Ehescheidung

FG Hamburg, Gerichtsbescheid vom 15.05.2003 - Aktenzeichen II 123/02

DRsp Nr. 2003/12400

Zur Frage der Anerkennung eines (zweiten) Haushaltsfreibetrages nach Ehescheidung

§ 32 Abs. 7 Satz 2 2. Halbsatz EStG setzt voraus, dass für mindestens zwei Kinder ein Wahlrecht entstanden ist. § 32 Abs. 7 S. 2 EStG hindert deshalb nicht die doppelte Gewährung eines Haushaltsfreibetrages.

Normenkette:

EStG § 32 Abs. 7 ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten um die Anerkennung eines Haushaltsfreibetrages, obwohl bereits die geschiedene Ehefrau des Klägers einen Haushaltsfreibetrag erhält.

Der Kläger ist seit 27.10.1999 geschieden, aus dieser Ehe sind zwei Kinder hervorgegangen. Die Tochter ist ausschließlich bei der geschiedenen Ehefrau gemeldet. Der Sohn ist zusätzlich beim Kläger mit Nebenwohnsitz gemeldet (Meldebestätigung vom 23.10.1998; Finanzgerichtsakte Blatt 3). Diese Meldeverhältnisse bestanden das ganze Jahr.

Für die Tochter erhält die geschiedene Ehefrau einen Kinderfreibetrag und einen Haushaltsfreibetrag. Für den Sohn hat sie einer Änderung der Zuordnung durch die Erklärung vom 29.11.1998 auf den Kläger zugestimmt (Finanzgerichtsakte Blatt 4).