Die Beteiligten streiten um die Anerkennung eines Haushaltsfreibetrages, obwohl bereits die geschiedene Ehefrau des Klägers einen Haushaltsfreibetrag erhält.
Der Kläger ist seit 27.10.1999 geschieden, aus dieser Ehe sind zwei Kinder hervorgegangen. Die Tochter ist ausschließlich bei der geschiedenen Ehefrau gemeldet. Der Sohn ist zusätzlich beim Kläger mit Nebenwohnsitz gemeldet (Meldebestätigung vom 23.10.1998; Finanzgerichtsakte Blatt 3). Diese Meldeverhältnisse bestanden das ganze Jahr.
Für die Tochter erhält die geschiedene Ehefrau einen Kinderfreibetrag und einen Haushaltsfreibetrag. Für den Sohn hat sie einer Änderung der Zuordnung durch die Erklärung vom 29.11.1998 auf den Kläger zugestimmt (Finanzgerichtsakte Blatt 4).
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