VO (EWG) Nr. 2913/92 Art. 220 Abs. 2 Buchst. b ; Zollkodex Art. 220 Abs. 2 Buchst. b ;
Zur Frage der Erkennbarkeit eines Irrtums der Zollbehörde
FG Hamburg, Urteil vom 15.11.2006 - Aktenzeichen 4 K 14/06
DRsp Nr. 2007/758
Zur Frage der Erkennbarkeit eines Irrtums der Zollbehörde
Für die Frage der Erkennbarkeit eines Irrtums (hier: fehlende Einfuhrlizenz bei Kontingentzollsatz für gefrorene Hähnchenbrust) im Sinne von Art. 220 Abs. 2 lit. b Zollkodex ist auf den Zeitpunkt der buchmäßigen Erfassung des Abgabenbetrages und nicht auf den Zeitpunkt der Abgabe der Zollanmeldung abzustellen.
Normenkette:
VO (EWG) Nr. 2913/92 Art. 220 Abs. 2 Buchst. b ; Zollkodex Art. 220 Abs. 2 Buchst. b ;
Tatbestand:
Die Klägerin wendet sich gegen die Nacherhebung von Eingangsabgaben.
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