FG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 21.06.2007
4 K 2063/05
Normen:
EStG § 15 Abs. 2 Satz 1 ; EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1 ; EStG § 18 Abs. 1 Nr. 3 ; GewStG § 2 Abs. 1 ;
Fundstellen:
EFG 2007, 1523
ZIP 2007, 2041
ZInsO 2007, 892

Zur Frage der freiberuflichen Tätigkeit eines

FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21.06.2007 - Aktenzeichen 4 K 2063/05

DRsp Nr. 2007/15611

Zur Frage der freiberuflichen Tätigkeit eines

Ein als Insolvenzverwalter tätiger Rechtsanwalt erzielt Einkünfte aus selbständiger Arbeit gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG. Die Qualifizierung als Einkünfte aus Gewerbebetrieb erfolgt unter den Voraussetzungen der sog. Vervielfältigungstheorie. Der in der der InsO vorgegebene umfangreiche höchstpersönliche Pflichtenkatalog des Insolvenzverwalters steht einer schematischen Umsetzung der Vervielfältigungstheorie, wie es das BMF-Schreiben vom 27.05.2002 (IV A 6 - S-2248 - 16/02) vorsieht, entgegen.

Normenkette:

EStG § 15 Abs. 2 Satz 1 ; EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1 ; EStG § 18 Abs. 1 Nr. 3 ; GewStG § 2 Abs. 1 ;

Tatbestand:

Zwischen den Beteiligten ist in Streit, ob die Einkünfte des Klägers als Insolvenzverwalter noch als freiberuflich oder schon als gewerblich einzustufen sind.