FG Schleswig-Holstein - Urteil vom 03.03.2011
3 K 180/09
Normen:
EStG § 3 Nr. 12; EStG § 3 Nr. 26;

Zur Frage der Steuerfreiheit einer Aufwandsentschädigung

FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 03.03.2011 - Aktenzeichen 3 K 180/09

DRsp Nr. 2012/4421

Zur Frage der Steuerfreiheit einer Aufwandsentschädigung

Eine Aufwandsentschädigung für eine ehrenamtliche Tätigkeit im Verwaltungsausschuss eines Versorgungswerks für Rechtsanwälte ist nicht gem. § 3 Nr. 12 EStG steuerfrei.

Normenkette:

EStG § 3 Nr. 12; EStG § 3 Nr. 26;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten über die Steuerfreiheit einer Aufwandsentschädigung.

Der Kläger war in den Streitjahren 2003 bis 2006 als Rechtsanwalt und Notar tätig und erzielte hieraus Einkünfte aus selbständiger Arbeit. Er war Mitglied des Vorstands des Verwaltungsausschusses des Schleswig-Holsteinischen Versorgungswerks für Rechtsanwälte. Er bekam für seine ehrenamtliche Tätigkeit im Verwaltungsausschuss in den Streitjahren folgende Aufwandsentschädigungen:

....

Der Kläger stellte sich im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung auf den Standpunkt, dass die Aufwandsentschädigungen nach § 3 Nr. 12 des Einkommensteuergesetzes (EStG) steuerfrei seien. Der Beklagte folgte dem nicht und behandelte die Aufwandsentschädigungen als steuerbare Einkünfte aus selbständiger Arbeit im Sinne von § 18 EStG.