Im Streit ist, ob jeweils in den Streitjahren bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung erklärte Schuldzinsen in diesen Jahren tatsächlich geleistet worden sind im Sinne von § 11 Abs. 2 Satz 1 Einkommensteuergesetz - EStG -.
Die Gesellschafter der Antragstellerin sind zugleich die alleinigen Gesellschafter einer Steuerberatungs-GmbH in Berlin. An deren Stammkapital sind sie im Verhältnis 40 zu 40 zu 20 beteiligt.
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