FG München - Urteil vom 10.05.2005
6 K 2373/03
Normen:
AO § 173 Abs. 1 Nr. 2 ;

Zur Frage des Vorliegens neuer Tatsachen

FG München, Urteil vom 10.05.2005 - Aktenzeichen 6 K 2373/03

DRsp Nr. 2005/9738

Zur Frage des Vorliegens neuer Tatsachen

Wurde bei der Veranlagung der Bescheid über die Unfallrente vorgelegt, stellt die Steuerfreiheit dieser Rente keine neue Tatsache dar.

Normenkette:

AO § 173 Abs. 1 Nr. 2 ;

Tatbestand:

I.

Die Kläger sind zusammenveranlagte Ehegatten mit einem berücksichtigungsfähigen Kind. Streitig ist für den Veranlagungszeitraum 2000, ob ein bestandskräftiger Steuerbescheid wegen neuer Tatsachen nach § 173 Abs. 1 Nr. 2 Abgabenordnung (AO) geändert werden kann.