Strittig ist, ob § 37 Absatz 2a Nr. 1 Körperschaftsteuergesetz -- KStG -- in der Fassung des Steuervergünstigungsabbaugesetz vom 16. Mai 2003 (sogenanntes Körperschaftsteuermoratorium) verfassungsgemäß ist.
Die Klägerin, eine Aktiengesellschaft, betreibt ein Chemie-Unternehmen.
In ihrem Schreiben vom 19. Februar 2004 (Bl. 3 KSt-A 2004 Band 1) bezifferte sie ihre voraussichtliche Körperschaftsteuerschuld für 2004 -- unter Abzug eines Körperschaftsteuerminderungsbetrages gemäß § 37 Absatz 2 KStG i.H.v. von ... EUR -- auf ... EUR und beantragte, die vierteljährlich Vorauszahlungen zuzüglich des Solidaritätszuschlags auf ... EUR festzusetzen.
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