FG Nürnberg - Urteil vom 20.06.2002
VI 35/02
Normen:
EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2a ;
Fundstellen:
EFG 2003, 173

Zur Frage, ob die Inanspruchnahme der Elternzeit und die damit verbundene Unterbrechung der Ausbildung kindergeldschädlich ist

FG Nürnberg, Urteil vom 20.06.2002 - Aktenzeichen VI 35/02

DRsp Nr. 2003/710

Zur Frage, ob die Inanspruchnahme der Elternzeit und die damit verbundene Unterbrechung der Ausbildung kindergeldschädlich ist

Eine kindergeldschädliche Unterbrechung der Berufsausbildung liegt vor, wenn die volljährige Tochter nach der Geburt ihres Kindes Elternzeit nach dem Bundeserziehungsgeldgesetz nimmt und deshalb für ein Jahr den Schulbesuch (Gymnasium) unterbricht.

Normenkette:

EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2a ;

Tatbestand:

Streitig ist, ob die Inanspruchnahme der Elternzeit und die damit verbundene Unterbrechung der Ausbildung kindergeldschädlich ist.

Die Klägerin ist Mutter des Kindes A. (geb. ... 1982). A. wohnt im Haushalt der Mutter und ist Schülerin. Sie besuchte seit ... 1994 ein Gymnasium in S. Der Schulbesuch sollte zum 31. 7. 2004 enden. In der 10. Jahrgangsstufe (Schuljahr 2000 / 2001) gebar A. am ... 2001 das Kind L. . A. ist alleinerziehende Mutter und erhält - nach Angaben der Klägerin - vom Vater des Kindes keinerlei Unterhaltszahlungen.