Die Klage wird abgewiesen.
2.Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.
3.Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitig ist, ob die Klägerin die von ihr berechneten anteiligen tatsächlichen Aufwendungen betreffend das eigengenutzte Haus als Betriebsausgaben im Rahmen ihrer selbständigen Tätigkeit als Tagesmutter geltend machen kann.
1. 2.
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