FG Hamburg - Gerichtsbescheid vom 20.05.2005
VI 30/03
Normen:
EStG § 15a Abs. 1 Satz 1 ;
Fundstellen:
DStRE 2006, 655
EFG 2005, 1431

Zur Frage, wann eine Einlage auf die Hafteinlage geleistet wird

FG Hamburg, Gerichtsbescheid vom 20.05.2005 - Aktenzeichen VI 30/03

DRsp Nr. 2005/11115

Zur Frage, wann eine Einlage auf die Hafteinlage geleistet wird

Leistet ein Kommanditist bei ausstehender Hafteinlage, die weiterhin als solche bilanziert wird, eine Sacheinlage, kann diese grundsätzlich nicht "automatisch vom Finanzamt als auf die Hafteinlage geleistet angesehen und der Verlustausgleich gemäß § 15a EStG beschränkt werden.

Normenkette:

EStG § 15a Abs. 1 Satz 1 ;

Tatbestand:

Streitig ist, ob durch die Leistung einer Sacheinlage die Hafteinlage erbracht worden ist und damit die Verlustabzugsbeschränkung nach § 15a Abs. 1 Satz 1 EStG eingreift.