FG München - Urteil vom 13.02.2007
6 K 844/06
Normen:
EStG § 1 Abs. 1 ;

Zur Frage, wann eine im Ausland lebende Ehefrau auch im Inland einen Wohnsitz hat

FG München, Urteil vom 13.02.2007 - Aktenzeichen 6 K 844/06

DRsp Nr. 2007/7403

Zur Frage, wann eine im Ausland lebende Ehefrau auch im Inland einen Wohnsitz hat

Ein Ehegatte, der im Ausland lebt und nur besuchsweise den anderen Ehegatten im Inland aufsucht, hat keinen Wohnsitz im Inland ohne selbst mit dem anderen Ehegatten im Inland zusammengelebt zu haben.

Normenkette:

EStG § 1 Abs. 1 ;

Tatbestand:

I.

Nachdem der Kläger für den Veranlagungszeitraum 2002 keine Einkommensteuererklärung abgegeben hatte schätzte der Beklagte (das Finanzamt - FA -) die Besteuerungsgrundlagen und setzte mit Bescheid vom 5. April 2004 die Einkommensteuer für 2002 auf 38.413 EUR fest. Dieser Bescheid erging nach § 164 Abs. 1 Abgabenordnung (AO) unter dem Vorbehalt der Nachprüfung.

Mit Änderungsbescheid vom 3. November 2004 setzte das FA die Einkommensteuer, unter Aufhebung des Vorbehalts der Nachprüfung, auf 42.446 EUR fest.

Dagegen wandte sich der Kläger mit seinem Einspruch vom 18. November 2004. Mit der Einspruchsbegründung vom 7. Februar 2005 reichte der Kläger zusammen mit seiner Ehefrau, Frau NN, die Einkommensteuererklärung für 2002 ein.