FG Köln - Senatsurteil vom 27.09.2001
15 K 5140/00
Normen:
EStG § 9 Abs. 1 S 1 ; EStG § 21 Abs. 1 ; EStG § 21 Abs. 1 S 1 ; EStG § 21 Abs. 1 S 1 Nr. 1 ; EStG § 9 Abs. 1 ;

Zur Höhe der Werbungskosten bei einer Ferienwohnung

FG Köln, Senatsurteil vom 27.09.2001 - Aktenzeichen 15 K 5140/00

DRsp Nr. 2002/4218

Zur Höhe der Werbungskosten bei einer Ferienwohnung

1) Eine lediglich geringfügige - auf Ausnahmefälle beschränkte - Einschränkung des Eigenbelegungsrechts des Steuerpflichtigen rechtfertigt nicht die Annahme, dass der Steuerpflichtige nicht mehr in der Lage ist, jederzeit die Ferienwohnung selbst zu belegen. 2) Es ist für die Beurteilung unerheblich, ob die Ferienwohnung tatsächlich vom Steuerpflichtigen genutzt wurde.

Normenkette:

EStG § 9 Abs. 1 S 1 ; EStG § 21 Abs. 1 ; EStG § 21 Abs. 1 S 1 ; EStG § 21 Abs. 1 S 1 Nr. 1 ; EStG § 9 Abs. 1 ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten über die Höhe des Werbungskostenabzugs bei Einkünften aus der Vermietung einer Ferienwohnung.

Die Kläger sind Eheleute, die im Streitjahr - 1997 - gemeinsam zur Einkommensteuer veranlagt wurden.