Die Klägerin ist ein alteingesessenes Unternehmen, das im Bereich des Garten- und Landschaftsbaus tätig ist. Sie beschäftigte im Veranlagungszeitraum 1995 durchschnittlich 98 gewerbliche Mitarbeiter, davon drei Maurer und sechs Steinsetzer.
1994 und 1995 wickelte die Klägerin einige Großaufträge - zum Beispiel Bauvorhaben auf ... dem in ... der ... in ... und der ... in ... - ab und setzte dabei so genannte Leiharbeitnehmer ein, die ihr durch die beiden britischen Gesellschaften "... Ltd." und "..." überlassen worden waren.
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