FG München - Beschluss vom 16.04.2009
6 V 3844/08
Normen:
EStG § 4;
Fundstellen:
DStRE 2010, 713

Zur Nachholung eines Buchwertabgangs in einem späteren Veranlagungszeitraum

FG München, Beschluss vom 16.04.2009 - Aktenzeichen 6 V 3844/08

DRsp Nr. 2009/22963

Zur Nachholung eines Buchwertabgangs in einem späteren Veranlagungszeitraum

1. Im Hinblick auf die ständige Rechtsprechung des BFH zur Problematik der Bilanzberichtigung ist die Differenzierung zwischen einem zu berücksichtigenden Bilanzierungsfehler und einem bloßen Gewinnermittlungsfehler zweifelhaft. 2. Naheliegend sei es, die rechtliche Streitfrage nach der differenzierenden Betrachtungsweise von Wied in Blümich, § 4 EStG Rz. 1005, zu lösen. Danach ist der Buchwert gewinnneutral auszubuchen, wenn der Veräußerungserlös nicht erfasst wurde, aber gewinnwirksam, wenn der Veräußerungserlös berücksichtigt wurde.

1. Die Vollziehung des Bescheids über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags zur Körperschaftsteuer auf den 31.12.2002 vom 15. Juli 2008 wird mit der Maßgabe ausgesetzt, dass vorläufig für die Dauer des Einspruchsverfahrens von einem vortragsfähigen Verlust in Höhe von 204.199 EUR auszugehen ist. Für die Zeit vom 18. August 2008 bis zum Beginn der Aussetzung der Vollziehung wird die Vollziehung des Feststellungsbescheids aufgehoben.