BayObLG - Beschluss vom 10.08.2001
3 ObOWi 51/01
Normen:
OWiG § 130 Abs. 1 ;
Fundstellen:
NJW 2002, 766
wistra 2001, 478

Zur Pflicht der Überwachung der Beschäftigten durch den Unternehmer

BayObLG, Beschluss vom 10.08.2001 - Aktenzeichen 3 ObOWi 51/01

DRsp Nr. 2001/15460

Zur Pflicht der Überwachung der Beschäftigten durch den Unternehmer

»1. Der Unternehmer kann sich seiner Überwachungspflicht gemäß § 130 Abs. 1 OWiG nicht dadurch vollständig entziehen, dass er in seinem Betrieb eine Aufsichtsperson mit der Überwachung der Beschäftigten beauftragt.2. Kennt oder versteht der Betriebsinhaber wesentliche für seinen Geschäftsbetrieb geltende Bestimmungen nicht, so muss er sich zur Erfüllung seiner Überwachungspflicht entweder die für die Überwachungsaufgabe erforderlichen Kenntnisse verschaffen, um seiner Pflicht selbst nachkommen zu können, oder er hat ein innerbetriebliches Kontrollsystem zu organisieren, das er extern, etwa durch einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer, überwachen lässt.«

Normenkette:

OWiG § 130 Abs. 1 ;

Tatbestand