FG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 08.05.2014
6 K 1083/11 Z
Normen:
EGVO-1788/2003 Art. 13; EGVO-1788/2003 Art. 22; MOG § 14; MilchAbgV; AO § 162;

Zur Rechtmäßigkeit der Abgabe im Milchsektor und der Schätzung der überlieferten Milchmenge nach sog. Kannentausch

FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 08.05.2014 - Aktenzeichen 6 K 1083/11 Z

DRsp Nr. 2015/15663

Zur Rechtmäßigkeit der Abgabe im Milchsektor und der Schätzung der überlieferten Milchmenge nach sog. "Kannentausch"

Art 13 und 22 VO (EG) Nr. 1788/2003 über die Erhebung einer Abgabe im Milchsektor und § 12 Marktordnungsgesetz (MOG) sind rechtmäßig und verstoßen nicht gegen Unionsrecht. Das Hauptzollamt ist zur Schätzung der überlieferten Milchmenge dem Grunde und der Höhe nach bei sog. "Kannentausch" befugt.

Normenkette:

EGVO-1788/2003 Art. 13; EGVO-1788/2003 Art. 22; MOG § 14; MilchAbgV; AO § 162;

Tatbestand:

Streitig ist die Festsetzung einer Zusatzabgabe für Milchanlieferungen i.H.v. 15.917,90 €.

Die Klägerin, eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), betreibt einen landwirtschaftlichen Betrieb und ist Inhaberin einer Anlieferungsreferenzmenge.