FG München - Urteil vom 19.09.2006
6 K 948/04
Normen:
AO (1977) § 197 Abs. 1 ; BpO § 5 Abs. 4 ;

Zur Rechtmäßigkeit der Festsetzung des Prüfungsbeginns einer Außenprüfung

FG München, Urteil vom 19.09.2006 - Aktenzeichen 6 K 948/04

DRsp Nr. 2007/241

Zur Rechtmäßigkeit der Festsetzung des Prüfungsbeginns einer Außenprüfung

Für die Frage, ob der Prüfungsbeginn in einer angemessenen Zeit vor Beginn der Prüfung bekanntgegeben wurde, ist es unerheblich, ob in diesem Zeitraum überduchschnittlich viele Feiertage fallen.

Normenkette:

AO (1977) § 197 Abs. 1 ; BpO § 5 Abs. 4 ;

Tatbestand:

I.

Der ursprüngliche Kläger (Kläger) ist am 26. November 2004 verstorben. Erben zu gleichen Teilen sind seine beiden Kinder NN und NN, Testamentsvollstreckerin ist Frau NN.

Streitig ist die Rechtmäßigkeit der Festsetzung des Prüfungsbeginns einer Außenprüfung.