I.
Streitig ist in der Sache, ob der Beklagte (das Finanzamt - FA -) verpflichtet ist eine festgesetzte Körperschaftsteuer für 1993 in Höhe von 8.118,80 EUR nebst Zinsen in Höhe von 363,53 EUR zu erlassen.
Mit Schriftsatz vom 12. Juli 2005, eingegangen per Telefax am 12. Juli 2005, reichte der Prozessbevollmächtigte Klage beim Finanzgericht München ein. Als Kläger wurde ausdrücklich Herr XY, bezeichnet. Die Klageanträge und die Klagebegründung sollten nachgereicht werden. Diesem Schriftsatz war eine Einspruchsentscheidung des Finanzamtes FA vom 13. Juni 2005 beigefügt. Entschieden wurde über einen Einspruch der Firma AB GmbH (= GmbH).
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|