FG München - Beschluss vom 18.03.2008
6 V 2375/06
Normen:
AO § 146 ; AO § 162 Abs. 2 ;

Zur Schätzungsbefugnis nach § 162 Abs. 2 AO

FG München, Beschluss vom 18.03.2008 - Aktenzeichen 6 V 2375/06

DRsp Nr. 2008/13816

Zur Schätzungsbefugnis nach § 162 Abs. 2 AO

Ist eine verwendete Kasse grundsätzlich manipulierbar und wird das Kassenbuch nur buchmäßig geführt, ohne den rechnerischen Soll-Kassenbestand zu ermitteln, liegen erhebliche Zweifel vor, ob die Buchführung den Vorschriften des § 146 AO entspricht. In solchen Fällen ist das Finanzamt grundsätzlich zur ergänzenden Schätzung der Umsätze befugt.

Normenkette:

AO § 146 ; AO § 162 Abs. 2 ;

Tatbestand:

I.