Strittig ist, ob eine freigebige Zuwendung bei Verzicht auf Darlehensforderungen mit Besserungsabrede zum Zwecke der Sanierung eines Basketballvereins vorliegt.
Der Kläger, ein freiberuflicher Wirtschaftsprüfer und Steuerberater (Bl. 7 PA), war laut Auszug aus dem Vereinregister vom 26. September 1996 (Bl. 49/50 "Vertragsakten") vom 2. August 1990, dem Gründungstag, bis zum 29. Juni 1995 Präsident des "... Basketball T e.V." (nachfolgend Verein genannt).
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