I.
Der Kläger war von 1996 bis zum 31. Dezember 2003 als Vorstandsmitglied für die Beklagte tätig.
Unter dem 13. Juni 2003 trafen die Parteien eine Vereinbarung, nach der Vorstandsdienstvertrag einvernehmlich zu 31. Dezember 2003 aufgehoben wurde. Der Vertrag enthält des Weiteren eine Regelung, nach der der Kläger eine Abfindung erhalten soll.
Der Kläger verlangt im Wege des Urkundenprozesses die Zahlung der unter Ziffer 3 des Vertrages vereinbarten Abfindung von 430.000.- Euro brutto abzüglich 200,- Euro für die Übernahme eines technischen Gerätes.
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