FG Hamburg - Gerichtsbescheid vom 28.02.2006
V 7/02
Normen:
UStG § 1 § 2 § 15 ; TierzuchtG § 7 ;

Zur Steuerbarkeit von Kostenerstattungen bei gemeinschaftlicher Haltung von Trabrennsport-Pferden

FG Hamburg, Gerichtsbescheid vom 28.02.2006 - Aktenzeichen V 7/02

DRsp Nr. 2006/20712

Zur Steuerbarkeit von Kostenerstattungen bei gemeinschaftlicher Haltung von Trabrennsport-Pferden

1. Kostenerstattungen bei gemeinschaftlicher Haltung von Trabrennsport-Pferden unterliegen als Entgelte für ausgeführte Lieferungen oder Leistungen der Umsatzsteuer. 2. Verstöße gegen Meldepflichten eines nach § 7 TierzuchtG anerkannten Züchterverbandes sind umsatzsteuerlich ohne Belang.

Normenkette:

UStG § 1 § 2 § 15 ; TierzuchtG § 7 ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten um die Umsatzsteuerpflicht von Kostenerstattungen im Rahmen von Besitzergemeinschaften von Trabrennpferden sowie um die Berücksichtigung von zusätzlichen Vorsteuern anlässlich der zusätzlichen Erfassung von Renngewinnen.

Die Klägerin betreibt in der Rechtsform einer Kommanditgesellschaft einen Traberzuchtbetrieb mit Trabrennstall. Komplementär ist der Kaufmann ... (A).

Die Klägerin wird ertragsteuerrechtlich nicht geführt, weil die Beteiligten einvernehmlich davon ausgehen, dass seit 1989 die Tätigkeit der Klägerin einen sog. Liebhabereibetrieb darstellt.