I.
Streitig ist, ob bzw. in welchem Umfang der Erwerb von mit Sondereigentumseinheiten verbundenen Miteigentumsanteilen durch die Gesellschafter einer BGB -Gesellschaft von der Gesellschaft der Grunderwerbsteuer unterliegt.
Mit not. Kaufvertrag vom 02.04.1993 erwarb eine GbR, bestehend aus den Kln. sowie drei weiteren Gesellschaftern das Grundstück Fl.Nr. 528 in der Gemarkung ... An der Gesellschaft waren u.a. beteiligt der Kl. zu 1) mit 24 v.H., der Kl. zu 2) mit 11 v.H., der Kl. zu 3) mit 6 v.H., der Kl. zu 4) mit 9 v.H. und die Klin. zu 5) mit 31 v.H.
Mit not. "Übertragungsvertrag, Bauverpflichtung, Baubetreuungsvertrag und Begründung von Wohnungseigentum" (Bl. 6 FA-Akte) übertrug die GbR folgende Miteigentumsanteile an dem Grundstück auf die Kl.:
231,50/1000
an den Kl. zu 1)
100,00/1000
an den Kl. zu 2)
48,45/1000
an den Kl. zu 3)
88,63/1000
an den Kl. zu 4) und
44,77/1000
an die Klin. zu 5).
Für die Übertragung der Miteigentumsanteile waren als Gegenleistung zu entrichten
vom Kl. zu 1)
514.505 DM
vom Kl. zu 2)
222.261 DM
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