FG Hamburg - Urteil vom 23.03.2006
II 317/04
Normen:
EStG § 3 Nr. 26 ; SGB XII § 71 ;

Zur Steuerfreiheit der Einnahmen aus der nebenberuflichen Pflege alter Menschen

FG Hamburg, Urteil vom 23.03.2006 - Aktenzeichen II 317/04

DRsp Nr. 2006/20693

Zur Steuerfreiheit der Einnahmen aus der nebenberuflichen Pflege alter Menschen

Die nebenberufliche Pflege alter Menschen gemäß § 3 Nr. 26 EStG umfasst neben der körperlichen Pflege auch die hauswirtschaftliche Betreuung wie etwa die Unterstützung bei häuslichen Verrichtungen und beim Einkaufen sowie die Altenhilfe gemäß § 71 SGB XII. Der Steuerpflichtige trägt die Feststellungslast hinsichtlich der Voraussetzungen des § 3 Nr. 26 EStG.

Normenkette:

EStG § 3 Nr. 26 ; SGB XII § 71 ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten darüber, ob Zahlungen, die die Klägerin in den Streitjahren erhalten hat, steuerpflichtiger Arbeitslohn oder steuerfreie Einnahmen für die nebenberufliche Pflege alter Menschen sind.

Die Klägerin wurde in den Streitjahren mit ihrem Ehemann zusammen veranlagt. Sie ist seit dem 01.04.1999 als Sekretärin und Assistentin der Geschäftsführung bei der ... Dienstleistungs-GmbH (im folgenden A-GmbH) beschäftigt.